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LG Koblenz, 15.11.1994 - 2113 Js 7606/93 |
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Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96 Dies mag beispielsweise der Fall sein, wenn einem Angeklagten eine Vielzahl von sexuellen Übergriffen gegen Kinder zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden (BGH MDR 1994, 399 = NStZ 1994, 350 ), bei Vermögensstraftaten, in denen eine Bestimmung des Schuldumfanges nur noch aufgrund einer Schätzung möglich ist, weil Belege über kriminelle Geschäfte abhanden gekommen sind bzw. von vornherein gefehlt haben (BGH NJW 1995, 1166 ) oder bei Betäubungsmitteldelikten, wenn sich genaue Einzelheiten nicht mehr feststellen lassen (…vgl. dazu BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 15; BGH StV 1995, 127 ).
Dies setzt jedoch - was vorliegend nicht der Fall ist - voraus, daß im Anklagesatz bereits die einzelnen Teilakte der fortgesetzten Handlung hinreichend konkretisiert waren (BGH NStZ 1996, 294 ; BGH StV 1995, 127 ).